WAS WIRD GEFÖRDERT?

Die Förderung aus Mitteln des Auswärtigen Amtes ist ausschließlich für die ausländischen Gäste möglich. Sie umfasst Zuschüsse zu den Fahrt- und Programmkosten und eine Versicherungspauschale.

Gefördert wird der Aufenthalt von 7 bis 21 Tagen an der deutschen Partnerschule und mit Unterbringung in Gastfamilien. Der Austausch ist ganzjährig während der Schulzeit möglich.

Gefördert werden auch gemeinsame Projekte, die im Rahmen von Schulpartnerschaften durchgeführt werden.

Alle zwei Jahre kann außerdem ein Aufenthalt von fünf bis zehn Schülerinnen und Schülern und einer Begleitlehrkraft zum Zwecke der Hospitation am Unterricht der deutschen Gastschule gefördert werden. Hierfür werden Zuschüsse zu Fahrtkosten und eine Versicherungspauschale gewährt. Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 14 und höchstens 21 Tage. Die Schülerinnen und Schüler sind in Gastfamilien untergebracht.

WER KANN SICH BEWERBEN?

Alle Schulen in Deutschland mit Interesse an einer Partnerschaft mit Schulen aus dieser Region können Anträge stellen, wenn sie regelmäßig gegenseitige Besuche durchführen wollen. Zu den Partnerstaaten in diesem Programm zählen die Tschechische Republik, die Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Rumänien, Bulgarien, Estland, Lettland und Litauen.

Ausschreibung, Förderkriterien und weitere Details




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