WAS WIRD GEFÖRDERT?

Schulpartnerschaften, Schülerbegegnungen auf allen Schulstufen, Fachpraktika, Jahresstudienaufenthalte, Jugendarbeit über die Grenzen hinweg, Zusammenarbeit von Kindergärten, Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur

Bedingungen: max. Projektdauer 1 Jahr und gemeinsame Projekterarbeitung muss nachgewiesen werden

Förderung: Max. 50% der Gesamtkosten

WER KANN SICH BEWERBEN?

Einzelpersonen oder Organisationen müssen sich gemeinsam mit ausländischem Partner bewerben

Antragsfristen: 30.09. (Vorjahr), 31.12. (Vorjahr), 31.03., 30.06.

Ausschreibung, Förderkriterien und weitere Details




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