WAS WIRD GEFÖRDERT?
Schulpartnerschaften, Schülerbegegnungen auf allen Schulstufen, Fachpraktika, Jahresstudienaufenthalte, Jugendarbeit über die Grenzen hinweg, Zusammenarbeit von Kindergärten, Freizeitaktivitäten in den Bereichen Sport und Kultur
Bedingungen: max. Projektdauer 1 Jahr und gemeinsame Projekterarbeitung muss nachgewiesen werden
Förderung: Max. 50% der Gesamtkosten
WER KANN SICH BEWERBEN?
Einzelpersonen oder Organisationen müssen sich gemeinsam mit ausländischem Partner bewerben
Antragsfristen: 30.09. (Vorjahr), 31.12. (Vorjahr), 31.03., 30.06.