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Fördermöglichkeiten für Jugendliche

"grips gewinnt" - Das Schülerstipendium

Die Joachim Herz Stiftung und die Robert Bosch Stiftung haben gemeinsam ein Schülerstipendium für talentierte und engagierte Schülerinnen und Schüler, die ihr Potential aufgrund finanzieller oder kultureller Hindernisse nicht voll ausschöpfen können, ausgeschrieben. Bewerbungsschluss für das Schülerstipendium ist der 1. April 2012.
weitere Infos auf der Seite der RBS
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GESCHICHTE(N) IN VIELFALT

globale Migrationsbewegungen beeinflussen die hiesige Erinnerungskultur. Neben der Geschichte des Nationalsozialismus und der DDR werden längst auch weitere Unrechts- und Gewalterfahrungen des 20. Jahrhunderts erinnert: Kriege und Bürgerkriege, Vertreibungen, Verfolgung und Flucht, Völkermord, Kolonialismus, Diktaturen, Widerstand und Selbstbehauptung.

Mit „GESCHICHTE(N) IN VIELFALT“ fördert die Stiftung „Erinnerung, verantwortung und Zukunft“ Bildungs- und Begegnungsprojekte zu historischen Erfahrungen von kollektiver Gewalt und von systematischem Unrecht, insbesondere in vernachlässigten oder umstrittenen Geschichtzbezügen, die das interkulturelle Zusammenleben hierzulande belasten.
Die Projekte sollen zu einer Kultur des Respekts und der gleichberechtigten Verständigung beitragen und die Fähigkeit zu einem konfliktfähigen, friedfertigen Zusammenleben in der Vielfalt in Deutschland stärken.

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Interkulturelle Bildungs- und Begegnungsangebote, die vernachlässigte oder konflikthafte Bezüge gewaltsamer Geschichte bearbeiten
Unterstützt werden Personal- und Sachkosten

WER KANN SICH BEWERBEN?
Zivilgesellschaftliche Initiativen und gemeinnützige Organisationen aus Deutschland

Einsendeschluss für Förderanträge: 9. September 2011.
Ausschreibung: www.stiftung-evz.de/foerderung/geschichte/geschichten-in-vielfalt/

Das Förderprogramm "jugend aktiv" der Stiftung Demokratische Jugend ermutigt Jugendliche, sich in ihrem Ort intensiv einzubringen und über das eigene Mitgestalten Akzeptanz und Würdigung zu erfahren. Die Jugendlichen werden mit 500 Euro bei der Umsetzung ihrer Idee unterstützt. Für "jugend aktiv" kann sich jederzeit beworben werden. Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet die Stiftung am Ende eines jeden Monats. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Vereinbarung zwischen den Jugendlichen und der/dem BürgermeisterIn, in der die inhaltliche Unterstützung zugesichert wird. Beantragt werden können Mittel für Arbeitsmaterialien, Honorare, Miet- oder Leihgebühren, Fahrtkosten und andere Kosten.

Es werden Jugendinitiativen unterstützt, in denen sich junge Leute mindestens zu fünft zusammengeschlossen haben, um gemeinsam in einem konkreten Projekt etwas "Gutes" für den Ort und die Menschen dort zu tun. "Verändern, Neugestalten, Verbessern" sind die Stichworte des Programmes. Die Projekte sollten einen Zeitraum von mindestens drei Monaten umfassen.

Weitere Anregungen und Informationen zum Förderprogramm:
www.jugendstiftung-perspektiven.org




Die Landeszentrale für politische Bildung berät und unterstützt die Durchführung von Projekten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Projekte Fördermittel zu beantragen.
Anträge dazu finden Sie unter: www.lpb.sachsen-anhalt.de